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Vertragsvereinbarung


 

Die vorliegenden Vertragsvereinbarungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Hundwerk Mensch-Hund-Coaching und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).

§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen Hundwerk und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von Hundwerk lediglich Handlungsvorschläge. Hundwerk schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
Der Unterricht findet an unterschiedlichen von Hundwerk vorgeschlagenen Plätzen statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

Mit schriftlicher Anmeldung versichert der Kunde, dass er die Vertragsvereinbarung gelesen hat und stimmt dieser ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsschluss
1. Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet Hundwerk dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundwerk und Kunde. Die Vergütung erfolgt über eine Rechnung. Findet die Einzelstunde mehr als 8 km entfernt von der Ortsmitte Kropp statt, so entsteht ein Fahrtgeld von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer.

2. Offene Gruppen
Hundwerk bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung von Hundwerk nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teil nehmen.

3. Geschlossene Kurse
Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Hund-und-Halter-Teams statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Kunde zur Vorauszahlung der Kursgebühr verpflichtet.
Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande. Nach Eingang der Bestätigung nebst Rechnung beim Kunden ist dieser zur Zahlung des Vorschusses verpflichtet. Geht der Vorschuss nicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Bestätigung bei der Hundeschule ein, gilt die Anmeldung des Kunden als zurückgenommen und der Vertrag als aufgehoben. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs.

4. Workshops und Seminare
Teilweise bietet die Hundwerk Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeitpunkt solcher Workshops werden auf der Webseite der Hundeschule oder persönlich bekannt gegeben. Für die Workshops gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den geschlossenen Kursen (§ 2 Absatz 3).

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Webseite der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt.
2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbestandteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2 Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.
3. Die Zahlung der Vergütung und erfolgt durch Überweisung.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
1. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren bzw. Vorschüsse zurück erstattet.
2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes:
a. Sagt der Kunde einen Termin der offenen Gruppe (§ 2 Abs. 2), für den er angemeldet war, nicht mindestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Vergütung für die Stunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
b. Sagt der Kunde geschlossene Kurse (§ 2 Abs. 1 und 3) nicht mindestens 2 Tage vor Kursbeginn / Trainingstermin ab, ist der vollständige Kurs durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
c. Sagt der Kunde Einzelstunden nicht mindestens 12 Stunden vor Trainingstermin ab, ist der vollständige Preis für die Einzelstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
d. Bei der Absage eines Workshops (§ 2 Abs. 4) durch den Kunden ist er zur Zahlung einer Bearbeitungs-/Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. Sie beträgt bei einer Abmeldung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Abmeldung bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Gebühr 25% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist eine Gebühr von 80% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts zu zahlen.
3. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber Hundwerk anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei Hundewerk maßgeblich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule
1. Hundwerk behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Hundwerk wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.
2. Hundwerk teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Im Falle des Rücktritts durch Hundwerk oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde Hundwerk keine Vergütung.

§ 6 Rückerstattung von Zahlungen
Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurück erstatten.

§ 7 Haftung
1. Hundwerk haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
2. Sofern Hundwerk auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Soweit die Haftung von Hundwerk ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Hundwerk.
4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die er selbst oder sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.
6. Teilnahme an den Kursen und am Hundetraining erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, Hundwerk ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht.
3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist Hundwerk berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen von Hundwerk für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist Hundwerk berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.
5. Die Hunde sind zu jeder Zeit an der Leine zu führen. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hundetrainers kann ein Hund abgeleint werden.
6. Hundekot ist sach- und umweltgerecht zu entsorgen.

§ 9 Urheberrecht
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von Hundwerk ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Hundwerk behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hundwerk.

§ 10 Vertragssprache
Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 11 Gerichtsstand
Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand ist Schleswig

Kropp, März 2024
Hundwerk Mensch-Hund-Coaching, Inh. Jelena Gerhard

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